Anforderungen
Aus arbeitsrechtlicher Sicht dürfen Staplerkursteilnehmer erst mit vollendetem
18. Altersjahr oder Lehrlinge ausgebildet werden, bei welchen dies im
Ausbildungsreglement vorgesehen ist.
Gute geistige und körperliche Verfassung, normales Seh- und Hörvermögen (wird
am Kurs überprüft) setzen wir in den Staplerkursen voraus.
Anmeldung
Mit der Bestätigung der Anmeldung mittels E-Mail oder Schriftlich, ist das
Kursgeld geschuldet. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach der
bestätigten Anmeldung und ist zahlbar vor Kursbeginn.
Leistungsumfang
In den Staplerfahrkursen in Menziken ist im Kursgeld alles inbegriffen:
Eintrittstest, Kurs, Mittags- und Pausenverpflegung, Unterlagen, Prüfung,
Foto für Ausweis, Ausweis, Ausweis in kreditkartenform, Augentest. Bei Kursen ausser Haus gelten die Vereinbarungen des schriftlichen
Besprechungsprotokolls bzw. der Offerte.
Abmeldung, Rückerstattung
Bei Kursabmeldungen (ohne Ersatz) ab Anmeldung bis 16 Tage vor Kursbeginn sind 20% des
Kursgeldes fällig.
Bei Kursabmeldungen (ohne Ersatz) 15 - 10 Tage vor Kursbeginn sind 50% des
Kursgeldes fällig.
Bei späterer Abmeldung (ohne Ersatz) oder Nichterscheinen bzw. Fernbleiben sind
100% des Kursgeldes fällig.
Durchführungsbestimmungen
Die optimale Kursgestaltung erfordert eine Mindest- bzw.
Maximalteilnehmerzahl. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen
vergeben. Wir gehen davon aus, dass die in den Ausschreibungen genannten
Voraussetzungen erfüllt sind. Falls dies nicht stimmt, kann der Teilnehmer vom
Kurs ausgeschlossen werden ohne Rückerstattung des Kursgeldes.
Versicherung
Für alle von uns organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir
jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Kursteilnehmer ist selber für
eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Ebenso ist er gehalten,
die Sicherheits- und Ordnungsregelungen der Schule einzuhalten. Für Diebstahl
und Verlust von Gegenständen kann die Aprendis GmbH nicht haftbar gemacht
werden.
Menziken, 25.08.2006 Download